Wenn die Regulierungsabteilung Ihrer gegnerischen Versicherung das Gutachten zum ersten Mal auf den Tisch bekommt, wandert der Kugelschreiber fast reflexartig zu zwei Positionen: den Verbringungskosten und den UPE-Aufschlägen. Sie werden mit Standardformulierungen gestrichen – hoffend, dass Geschädigte nicht nachfragen.
Dabei sind beide Positionen fester Bestandteil der marktüblichen Reparaturkosten in Deutschland. Wer sich auskennt, holt sich das Geld zurück.
1.Was sind Verbringungskosten?
Verbringungskosten fallen an, wenn eine Werkstatt keine eigene Lackiererei hat und das Fahrzeug für die Lackarbeiten zu einem Fachbetrieb bringt. Diese Fahrten – Hin- und Rücktransport – kosten Zeit, Personal und Sprit. Werkstätten weisen sie in der Kalkulation separat aus, meist zwischen 100 und 250 €.
In und um Braunschweig ist das Standard: Freie Werkstätten und viele Markenwerkstätten arbeiten mit externen Lackierbetrieben zusammen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll – und Geschädigte müssen sich das nicht selbst finanzieren.
2.Was sind UPE-Aufschläge?
UPE steht für «unverbindliche Preisempfehlung» des Herstellers – aber der «Aufschlag» ist etwas ganz anderes: Es ist die Marge, die eine Werkstatt auf Ersatzteile berechnet, weil sie sie einlagern, transportieren, verwalten und Garantie geben muss.
Bei markengebundenen Werkstätten liegt der Aufschlag oft zwischen 10 und 25 %. Er ist damit ein realer Kostenfaktor, den auch ein Selbstzahler tragen würde.
3.Wo unterschiedliche Bewertungen entstehen
Die typischen Formulierungen in Regulierungsschreiben:
- «Verbringungskosten fallen tatsächlich nicht an.» – Ob eine Verbringung technisch bzw. örtlich erforderlich ist, wird im Gutachten technisch dokumentiert.
- «UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig.» – Wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt.
- «Verweis auf freie Werkstatt XY.» – Nur zulässig unter engen Voraussetzungen.
4.So begründen Sie die Positionen nachvollziehbar
Der beste Schutz ist ein sauberes Gutachten, das die regionale Üblichkeit dokumentiert: Ich als Sachverständiger weise für den Raum Braunschweig/Hannover explizit aus, wie viele Werkstätten mit externen Lackierbetrieben arbeiten und welche UPE-Aufschläge marktüblich sind.
Ob und in welchem Umfang diese Positionen bei der Regulierung berücksichtigt werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung übernimmt ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung?
Das hängt von den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab. Der Sachverständige dokumentiert lediglich, ob eine Verbringung technisch bzw. örtlich erforderlich ist; die rechtliche Bewertung erfolgt durch einen Rechtsanwalt.
Was, wenn ich in einer freien Werkstatt reparieren lasse?
Auch dann sind Verbringungs- und UPE-Aufschläge möglich – solange sie tatsächlich anfallen oder als üblich nachgewiesen werden.
Warum kürzen die Versicherer trotzdem?
Weil rund 30–40 % der Geschädigten die Kürzung nicht anfechten. Für die Versicherung ist das reiner Gewinn.
Wie hoch sind die Positionen im Schnitt?
Verbringungskosten 100–250 €, UPE-Aufschläge je nach Reparaturumfang schnell 200–800 €. Die Höhe hängt vom Reparaturumfang und den Umständen des Einzelfalls ab.
Passende Standorte in Ihrer Nähe
Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.




