Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Regulierung 18. Juni 2026 10 Min. Lesezeit

Verbringungskosten & UPE-Aufschläge: Warum Versicherungen kürzen – und wie Sie kontern

Zwei kleine Positionen im Gutachten – zusammen oft mehrere hundert Euro. Warum Versicherer sie so gerne kürzen und wie Sie Ihr Recht behalten.

Verbringungskosten & UPE-Aufschläge: Warum Versicherungen kürzen – und wie Sie kontern

Wenn die Regulierungsabteilung Ihrer gegnerischen Versicherung das Gutachten zum ersten Mal auf den Tisch bekommt, wandert der Kugelschreiber fast reflexartig zu zwei Positionen: den Verbringungskosten und den UPE-Aufschlägen. Sie werden mit Standardformulierungen gestrichen – hoffend, dass Geschädigte nicht nachfragen.

Dabei sind beide Positionen fester Bestandteil der marktüblichen Reparaturkosten in Deutschland. Wer sich auskennt, holt sich das Geld zurück.

1.Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten fallen an, wenn eine Werkstatt keine eigene Lackiererei hat und das Fahrzeug für die Lackarbeiten zu einem Fachbetrieb bringt. Diese Fahrten – Hin- und Rücktransport – kosten Zeit, Personal und Sprit. Werkstätten weisen sie in der Kalkulation separat aus, meist zwischen 100 und 250 €.

In und um Braunschweig ist das Standard: Freie Werkstätten und viele Markenwerkstätten arbeiten mit externen Lackierbetrieben zusammen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll – und Geschädigte müssen sich das nicht selbst finanzieren.

2.Was sind UPE-Aufschläge?

UPE steht für «unverbindliche Preisempfehlung» des Herstellers – aber der «Aufschlag» ist etwas ganz anderes: Es ist die Marge, die eine Werkstatt auf Ersatzteile berechnet, weil sie sie einlagern, transportieren, verwalten und Garantie geben muss.

Bei markengebundenen Werkstätten liegt der Aufschlag oft zwischen 10 und 25 %. Er ist damit ein realer Kostenfaktor, den auch ein Selbstzahler tragen würde.

3.Wo unterschiedliche Bewertungen entstehen

Die typischen Formulierungen in Regulierungsschreiben:

  • «Verbringungskosten fallen tatsächlich nicht an.» – Ob eine Verbringung technisch bzw. örtlich erforderlich ist, wird im Gutachten technisch dokumentiert.
  • «UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig.» – Wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt.
  • «Verweis auf freie Werkstatt XY.» – Nur zulässig unter engen Voraussetzungen.

4.So begründen Sie die Positionen nachvollziehbar

Der beste Schutz ist ein sauberes Gutachten, das die regionale Üblichkeit dokumentiert: Ich als Sachverständiger weise für den Raum Braunschweig/Hannover explizit aus, wie viele Werkstätten mit externen Lackierbetrieben arbeiten und welche UPE-Aufschläge marktüblich sind.

Ob und in welchem Umfang diese Positionen bei der Regulierung berücksichtigt werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung übernimmt ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Bekomme ich Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung?

Das hängt von den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab. Der Sachverständige dokumentiert lediglich, ob eine Verbringung technisch bzw. örtlich erforderlich ist; die rechtliche Bewertung erfolgt durch einen Rechtsanwalt.

Was, wenn ich in einer freien Werkstatt reparieren lasse?

Auch dann sind Verbringungs- und UPE-Aufschläge möglich – solange sie tatsächlich anfallen oder als üblich nachgewiesen werden.

Warum kürzen die Versicherer trotzdem?

Weil rund 30–40 % der Geschädigten die Kürzung nicht anfechten. Für die Versicherung ist das reiner Gewinn.

Wie hoch sind die Positionen im Schnitt?

Verbringungskosten 100–250 €, UPE-Aufschläge je nach Reparaturumfang schnell 200–800 €. Die Höhe hängt vom Reparaturumfang und den Umständen des Einzelfalls ab.

Passende Standorte in Ihrer Nähe

Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.

Umfang meiner Tätigkeit

Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.