Bedeutung
Viele Karosseriewerkstätten verfügen nicht über eine eigene Lackiererei. Die Fahrt zur Lackiererei und zurück verursacht Verbringungskosten, die in den Reparaturkosten eingerechnet werden.
Erstattung
Verbringungskosten können bei entsprechender technischer bzw. örtlicher Erforderlichkeit Bestandteil der Reparaturkostenkalkulation sein. Die Berücksichtigung im Rahmen der Schadenregulierung hängt von den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab. Die konkrete rechtliche Bewertung des Einzelfalls sollte durch einen hierzu befugten Rechtsanwalt erfolgen.
