Ablauf
Vom Anruf zum Gutachten – in 4 klaren Schritten.
Ich übernehme die technische Besichtigung, Dokumentation und Kalkulation des festgestellten Fahrzeugschadens. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.
SCHRITT 01
Anruf oder Nachricht
Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Ich nehme die wichtigsten Daten zum Unfall auf: Was ist passiert, wo steht das Fahrzeug, ist das Fahrzeug noch fahrtüchtig? Schon in diesem ersten Gespräch kläre ich, ob ein Haftpflichtgutachten oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.
Erreichbar mo–sa von 8 – 20 Uhr. Im Notfall auch außerhalb.
SCHRITT 02
Begutachtung vor Ort
Ich komme zu Ihnen nach Hause, ins Büro, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort – im gesamten Großraum Braunschweig. Das Fahrzeug wird umfassend fotografiert, vermessen und der erkennbare Schaden im Detail technisch dokumentiert. Sie müssen nichts vorbereiten.
Dauer vor Ort: ca. 30 – 60 Minuten.
SCHRITT 03
Erstellung des Gutachtens
Im Büro erstelle ich Ihr Gutachten nach den geltenden Richtlinien und mit aktuellen Kalkulationssystemen (z. B. DAT / Audatex). Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert werden klar nachvollziehbar ausgewiesen.
Bearbeitungszeit in der Regel 2 – 4 Werktage.
SCHRITT 04
Übergabe & Grundlage für die Regulierung
Sie und – falls eingeschaltet – Ihr Rechtsanwalt erhalten je ein Exemplar des Gutachtens. Das Gutachten kann von Ihnen selbst oder von Ihrem Rechtsanwalt gegenüber der Versicherung verwendet werden. Es dient dabei ausschließlich als technische Grundlage; die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.
Versand digital (PDF) und/oder per Post.
Was Sie für den Termin bereithalten sollten
Nichts davon ist Pflicht – aber es beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Umfang meiner Tätigkeit
Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.
Unverschuldeter Unfall?
Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
