Wie funktioniert das?
Der Geschädigte lässt das Fahrzeug nicht (oder nur teilweise) reparieren und lässt sich stattdessen die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen.
Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (Reparatur oder Ersatzbeschaffung mit Rechnung).
Was wird gekürzt?
Zwischen Geschädigten, Sachverständigen und Versicherern können unterschiedliche Auffassungen über einzelne Kalkulationspositionen bestehen – etwa zu UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten oder Stundenverrechnungssätzen. Ob eine Position im konkreten Fall ersatzfähig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann rechtlich geprüft werden.
Grenzen
Im 130-Prozent-Bereich nicht zulässig.
Bei Totalschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands (WBW minus Restwert).
