Was sind UPE-Aufschläge?
Markenwerkstätten erheben in der Regel Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für Ersatzteile – als Vergütung für Beschaffung, Lagerhaltung und Garantie.
Erstattung
UPE-Aufschläge können im Einzelfall Bestandteil der technischen Reparaturkostenkalkulation sein. Ob und in welcher Höhe diese bei der Schadenregulierung berücksichtigt werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab. Die konkrete rechtliche Bewertung des Einzelfalls sollte durch einen hierzu befugten Rechtsanwalt erfolgen.
