Personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Meine fachliche Kompetenz für Kfz-Schäden und Bewertung ist durch die European Certification EUCERT CYF nach DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft und personenzertifiziert. Ein normiertes Prüfungsverfahren, jährliche Überwachung und die Pflicht zur Rezertifizierung stehen für eine geprüfte und laufend nachgewiesene Fachkompetenz.
- Zertifikat-Nr.
- 1-25-1059
- Gültig bis
- 11.04.2030
- Sachgebiet
- Kfz-Schäden und Bewertung

Zertifikat-Nr.
1-25-1059
Norm
DIN EN ISO/IEC 17024
Stelle
European Certification EUCERT CYF
Erst-Zertifizierung
11.04.2025
Gültig bis
11.04.2030
Sachgebiet
Kfz-Schäden und Bewertung
Umfang der Zertifizierung
Die Zertifizierung bezieht sich auf die Person des Sachverständigen. Sie bedeutet nicht, dass einzelne Gutachten zertifiziert sind oder von Versicherungen, Behörden oder Gerichten automatisch anerkannt werden. Die Personenzertifizierung dokumentiert die im jeweiligen Zertifizierungsprogramm geprüfte Fachkompetenz.
Was steckt dahinter
DIN EN ISO/IEC 17024 – die Norm für Personenzertifizierung.
ISO/IEC 17024 ist die international gültige Norm für Stellen, die die Kompetenz von Personen zertifizieren. Sie ist nicht zu verwechseln mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement von Unternehmen). Hier geht es ausschließlich um die Person – also um die Frage: Kann dieser Mensch tatsächlich das, was sein Berufsbild verspricht?
Die Norm verlangt ein dokumentiertes Prüfungsprogramm, unabhängige Prüfer, klare Re-Zertifizierungszyklen und ein Beschwerdemanagement. Sie ist damit einer von mehreren etablierten Wegen, fachliche Qualifikation im Sachverständigenwesen nachzuweisen. Sie ersetzt keine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer; beide Qualifikationswege beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen.
Mehr im LexikonFachliche Kompetenz
Nachweis von Ausbildung, Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung im Sachverständigenwesen für Kfz-Schäden, Bewertung und Restwertermittlung.
Geprüftes Verfahren
Schriftliche und mündliche Prüfung vor einer unabhängigen Zertifizierungskommission – mit klar definiertem Prüfungs- und Zertifizierungsprogramm.
Unabhängigkeit
Strikte Trennung zwischen Zertifizierungsstelle, Prüfern und zertifizierter Person. Keine Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder Hersteller.
Transparenz
Ausgewiesene Zertifikatsnummer, dokumentierte Prüfungsordnung, regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen. Das Originalzertifikat sende ich Ihnen auf Wunsch zu.
Vertraulichkeit
Verbindliche Verschwiegenheitspflicht über alle im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erlangten Informationen.
Rezertifizierung
Befristete Gültigkeit (5 Jahre) mit jährlicher Überwachung und obligatorischer Rezertifizierung – Qualität wird laufend nachgewiesen, nicht einmal abgenommen.
Das Originalzertifikat
Transparent – mein Zertifikat zum Mitlesen.
Ich glaube an Transparenz. Deshalb finden Sie hier mein Zertifikat im Original. Sie können jede einzelne Angabe – Nummer, Norm, Sachgebiet, Gültigkeit – bei der ausstellenden European Certification EUCERT CYF nachprüfen.
- Inhaber
- Lars Meinhardt, geb. 05.08.1992
- Zertifizierte Tätigkeit
- Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
- Ausstellende Stelle
- European Certification EUCERT CYF (UK) · www.european-certification.com
- Ausgestellt am
- 11.04.2025 · gültig bis 11.04.2030

Was Sie davon haben
Was die Personenzertifizierung für Sie bedeutet.
Die Zertifizierung bezieht sich auf die Person des Sachverständigen. Sie bedeutet nicht, dass einzelne Gutachten zertifiziert sind oder von Versicherungen, Behörden oder Gerichten automatisch anerkannt werden.
Geprüfte Fachkompetenz
Die Personenzertifizierung dokumentiert die im Zertifizierungsprogramm geprüfte Fachkompetenz. Sie stellt keine Garantie für die Anerkennung eines Gutachtens durch Versicherungen, Behörden oder Gerichte dar.
Nachvollziehbare Dokumentation
Eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation kann eine belastbare Grundlage für die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung bilden. Wie ein Gutachten gewürdigt wird, entscheiden Versicherung und Gericht eigenständig.
Normiertes Prüfungsverfahren
DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein weltweit harmonisierter Standard für Personenzertifizierungen. Grundlage sind ein dokumentiertes Prüfungsprogramm, unabhängige Prüfer und feste Rezertifizierungszyklen.
Klar geregelte Beschwerdewege
Sollten Sie mit dem Gutachten unzufrieden sein, regelt die Zertifizierungsstelle ein formales Einspruchs- und Beschwerdeverfahren. Sie sind nicht auf das Wohlwollen einer einzelnen Person angewiesen.
Verpflichtungen
Wozu mich die Zertifizierung verpflichtet.
Mit der ISO/IEC 17024-Personenzertifizierung gehe ich verbindliche Pflichten ein, die jährlich extern überprüft werden. Bei Verstößen kann das Zertifikat entzogen werden.
Die Zertifizierung beschreibt die Qualifikation im angegebenen Zertifizierungsbereich. Sie stellt keine öffentliche Bestellung oder behördliche Anerkennung dar und garantiert nicht, dass ein Gutachten oder eine bestimmte Schadenshöhe von einer Versicherung oder einem Gericht übernommen wird.
- Einhaltung des Verhaltenskodex der Zertifizierungsstelle
- Strikte Unabhängigkeit und Neutralität bei jedem Gutachtenauftrag
- Umfassende technische Dokumentation der Befundungen und Kalkulationen
- Nachweis kontinuierlicher Fortbildung im Sachgebiet
- Mitwirkung an jährlichen Überwachungsaudits der Zertifizierungsstelle
- Meldepflicht bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeit
- Verschwiegenheit über alle anvertrauten Informationen
Häufige Fragen zur Zertifizierung
Was Mandanten oft wissen wollen.
Was bedeutet DIN EN ISO/IEC 17024 konkret?
DIN EN ISO/IEC 17024 ist die internationale Norm, die festlegt, unter welchen Bedingungen Zertifizierungsstellen die Kompetenz von Personen zertifizieren dürfen. Sie verlangt unter anderem ein dokumentiertes Prüfungsprogramm, unabhängige Prüfer, klare Re-Zertifizierungszyklen und ein Beschwerdemanagement. Anders als bei einem reinen IHK-Lehrgang wird hier die Person selbst geprüft – nicht nur die Teilnahme an einem Kurs bescheinigt.
Was ist der Unterschied zu einem 'öffentlich bestellten und vereidigten' Sachverständigen?
Die öffentliche Bestellung (ö.b.v.) erfolgt durch eine IHK oder Handwerkskammer in Deutschland. Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 folgt einem international standardisierten Prüfungsverfahren. Beide Wege dokumentieren geprüfte Fachkompetenz auf unterschiedlichen Grundlagen. Welche Bedeutung einer Qualifikation im konkreten Schadenfall beigemessen wird, entscheidet die jeweilige Versicherung bzw. das Gericht eigenständig.
Wer ist die European Certification EUCERT CYF?
Die European Certification EUCERT CYF ist eine in Großbritannien ansässige Zertifizierungsstelle, die Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024 in verschiedenen Sachgebieten zertifiziert. Die Zertifizierung bezieht sich ausschließlich auf die Person des Sachverständigen, nicht auf einzelne Gutachten.
Wie kann ich die Zertifizierung überprüfen?
Mit der Zertifikat-Nummer 1-25-1059 lässt sich die Zertifizierung bei der European Certification EUCERT CYF unter www.european-certification.com verifizieren. Auf Wunsch sende ich Ihnen das Originalzertifikat als PDF zu.
Was passiert nach Ablauf am 11.04.2030?
Vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit erfolgt eine Rezertifizierung. Dabei werden Fortbildungen, durchgeführte Gutachten und Beschwerdefreiheit geprüft. Bei positivem Ergebnis wird das Zertifikat um weitere fünf Jahre verlängert – andernfalls verfällt es.
Welche zusätzliche Sicherheit habe ich als Kunde?
Über die normale Sachverständigenhaftung hinaus profitieren Sie von einem formalen Beschwerdemechanismus bei der Zertifizierungsstelle, jährlicher externer Überwachung und einem klar dokumentierten Pflichtenkatalog, an den ich mich zwingend halten muss – sonst droht der Entzug des Zertifikats.
Umfang meiner Tätigkeit
Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.
Unverschuldeter Unfall?
Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
