Personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Meine fachliche Kompetenz für Kfz-Schäden und Bewertung ist durch die European Certification EUCERT CYF nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024 geprüft und zertifiziert. Ein normiertes Prüfungsverfahren, jährliche Überwachung und Pflicht zur Rezertifizierung sichern Ihnen eine belastbare, gerichts- und versicherungsfeste Qualität.
- Zertifikat-Nr.
- 1-25-1059
- Gültig bis
- 11.04.2030
- Sachgebiet
- Kfz-Schäden und Bewertung

Zertifikat-Nr.
1-25-1059
Norm
DIN EN ISO/IEC 17024
Stelle
European Certification EUCERT CYF
Erst-Zertifizierung
11.04.2025
Gültig bis
11.04.2030
Sachgebiet
Kfz-Schäden und Bewertung
Was steckt dahinter
DIN EN ISO/IEC 17024 – die Norm für Personenzertifizierung.
ISO/IEC 17024 ist die international gültige Norm für Stellen, die die Kompetenz von Personen zertifizieren. Sie ist nicht zu verwechseln mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement von Unternehmen). Hier geht es ausschließlich um die Person – also um die Frage: Kann dieser Mensch tatsächlich das, was sein Berufsbild verspricht?
Die Norm verlangt ein dokumentiertes Prüfungsprogramm, unabhängige Prüfer, klare Re-Zertifizierungszyklen und ein Beschwerdemanagement. Damit ist sie der goldene Standard für die personenbezogene Qualifizierung im Sachverständigenwesen.
Mehr im LexikonFachliche Kompetenz
Nachweis von Ausbildung, Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung im Sachverständigenwesen für Kfz-Schäden, Bewertung und Restwertermittlung.
Geprüftes Verfahren
Schriftliche und mündliche Prüfung vor einer unabhängigen Zertifizierungskommission – mit klar definiertem Prüfungs- und Zertifizierungsprogramm.
Unabhängigkeit
Strikte Trennung zwischen Zertifizierungsstelle, Prüfern und zertifizierter Person. Keine Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder Hersteller.
Transparenz
Öffentlich nachprüfbare Zertifikatsnummer, dokumentierte Prüfungsordnung, regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen.
Vertraulichkeit
Verbindliche Verschwiegenheitspflicht über alle im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erlangten Informationen.
Rezertifizierung
Befristete Gültigkeit (5 Jahre) mit jährlicher Überwachung und obligatorischer Rezertifizierung – Qualität wird laufend nachgewiesen, nicht einmal abgenommen.
Das Originalzertifikat
Transparent – mein Zertifikat zum Mitlesen.
Ich glaube an Transparenz. Deshalb finden Sie hier mein Zertifikat im Original. Sie können jede einzelne Angabe – Nummer, Norm, Sachgebiet, Gültigkeit – bei der ausstellenden European Certification EUCERT CYF nachprüfen.
- Inhaber
- Lars Meinhardt, geb. 05.08.1992
- Zertifizierte Tätigkeit
- Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
- Ausstellende Stelle
- European Certification EUCERT CYF (UK) · www.european-certification.com
- Ausgestellt am
- 11.04.2025 · gültig bis 11.04.2030

Was Sie davon haben
Vier konkrete Vorteile für Ihre Schadenabwicklung.
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist kein Selbstzweck – sie verschafft Ihnen als Geschädigtem messbare Vorteile gegenüber Versicherungen und im Streitfall vor Gericht.
Höhere Beweiskraft bei Versicherungen
Gutachten von ISO/IEC 17024-zertifizierten Sachverständigen sind bei Haftpflichtversicherungen schwerer zu kürzen oder anzuzweifeln. Der Nachweis fachlicher Kompetenz ist normgeprüft und international anerkannt.
Akzeptanz bei Gerichten und Anwälten
Im Streitfall – etwa bei Klagen vor dem Amts- oder Landgericht – gilt die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als belastbarer Qualifikationsnachweis. Fachanwälte für Verkehrsrecht arbeiten bevorzugt mit zertifizierten Gutachtern.
Internationale Anerkennung
ISO/IEC 17024 ist ein weltweit harmonisierter Standard. Das Zertifikat wird über die europäische Akkreditierungsinfrastruktur und ILAC/IAF-Vereinbarungen international anerkannt – relevant bei Auslandsschäden und Reimporten.
Klar geregelte Beschwerdewege
Sollten Sie mit dem Gutachten unzufrieden sein, regelt die Zertifizierungsstelle ein formales Einspruchs- und Beschwerdeverfahren. Sie sind nicht auf das Wohlwollen einer einzelnen Person angewiesen.
Verpflichtungen
Wozu mich die Zertifizierung verpflichtet.
Mit der ISO/IEC 17024-Personenzertifizierung gehe ich verbindliche Pflichten ein, die jährlich extern überprüft werden. Bei Verstößen droht der Entzug des Zertifikats – das ist Ihr Sicherheitsnetz.
- Einhaltung des Verhaltenskodex der Zertifizierungsstelle
- Strikte Unabhängigkeit und Neutralität bei jedem Gutachtenauftrag
- Lückenlose Dokumentation aller Befundungen und Kalkulationen
- Nachweis kontinuierlicher Fortbildung im Sachgebiet
- Mitwirkung an jährlichen Überwachungsaudits der Zertifizierungsstelle
- Meldepflicht bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeit
- Verschwiegenheit über alle anvertrauten Informationen
Häufige Fragen zur Zertifizierung
Was Mandanten oft wissen wollen.
Was bedeutet DIN EN ISO/IEC 17024 konkret?
DIN EN ISO/IEC 17024 ist die internationale Norm, die festlegt, unter welchen Bedingungen Zertifizierungsstellen die Kompetenz von Personen zertifizieren dürfen. Sie verlangt unter anderem ein dokumentiertes Prüfungsprogramm, unabhängige Prüfer, klare Re-Zertifizierungszyklen und ein Beschwerdemanagement. Anders als bei einem reinen IHK-Lehrgang wird hier die Person selbst geprüft – nicht nur die Teilnahme an einem Kurs bescheinigt.
Was ist der Unterschied zu einem 'öffentlich bestellten und vereidigten' Sachverständigen?
Die öffentliche Bestellung (ö.b.v.) erfolgt durch eine IHK oder Handwerkskammer in Deutschland. Die ISO/IEC 17024-Personenzertifizierung ist international anerkannt und folgt einem normierten Verfahren. Beide Wege sichern fachliche Kompetenz – die ISO-Zertifizierung ist europaweit und international standardisiert, die ö.b.v. ist auf den deutschen Rechtsraum zugeschnitten. Für die Schadenregulierung mit Versicherungen sind beide Qualifikationen anerkannt.
Wer ist die European Certification EUCERT CYF?
Die European Certification EUCERT CYF ist eine in Großbritannien ansässige Zertifizierungsstelle, die Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024 in verschiedenen Sachgebieten zertifiziert. Sie arbeitet nach den Vorgaben der International Accreditation Forum (IAF) und stellt Zertifikate aus, die in der gesamten EU und darüber hinaus anerkannt werden.
Wie kann ich die Zertifizierung überprüfen?
Mit der Zertifikat-Nummer 1-25-1059 lässt sich die Zertifizierung bei der European Certification EUCERT CYF unter www.european-certification.com verifizieren. Auf Wunsch sende ich Ihnen das Originalzertifikat als PDF zu.
Was passiert nach Ablauf am 11.04.2030?
Vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit erfolgt eine Rezertifizierung. Dabei werden Fortbildungen, durchgeführte Gutachten und Beschwerdefreiheit geprüft. Bei positivem Ergebnis wird das Zertifikat um weitere fünf Jahre verlängert – andernfalls verfällt es.
Welche zusätzliche Sicherheit habe ich als Kunde?
Über die normale Sachverständigenhaftung hinaus profitieren Sie von einem formalen Beschwerdemechanismus bei der Zertifizierungsstelle, jährlicher externer Überwachung und einem klar dokumentierten Pflichtenkatalog, an den ich mich zwingend halten muss – sonst droht der Entzug des Zertifikats.
Unverschuldeter Unfall?
Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
