
Haftpflichtgutachten
Umfassende Erfassung und technische Dokumentation der festgestellten Fahrzeug- und Schadendaten – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Lars Meinhardt. Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 24 h. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten; bei Mithaftung erfolgt die Erstattung anteilig.

Ihr Gutachter
Lars Meinhardt

Geprüft durch die European Certification EUCERT CYF. Sachgebiet: Kfz-Schäden und Bewertung. Zertifikat-Nr. 1-25-1059, gültig bis 11.04.2030. Für Sie heißt das: nachvollziehbar dokumentierte Gutachten nach anerkannten Standards. Wie Versicherung oder Gericht ein Gutachten im Einzelfall bewerten, entscheiden diese eigenständig.
1-25-1059

Ihr gutes Recht
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Gutachterkosten
Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Neutrale Beweise
Fundierte Dokumentation als Grundlage für Anwalt & Versicherung.
Technische Dokumentation
Erfasst u. a. Wertminderung & Nutzungsausfall.
Leistungen

Umfassende Erfassung und technische Dokumentation der festgestellten Fahrzeug- und Schadendaten – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.

Detaillierte Schadenanalyse mit Foto- und Maßdokumentation der zum Besichtigungszeitpunkt erkennbaren Schadensbereiche.

Neutrale Dokumentation für Versicherung, Anwalt oder Gericht – strukturiert, transparent und nachvollziehbar.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Prüfberichte und Schadenskalkulationen können sich im Umfang von einem eigenen Sachverständigengutachten unterscheiden – etwa bei Stundensätzen, Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ein eigenes Gutachten schafft hier eine unabhängige, technisch fundierte Grundlage.
Ich dokumentiere den Fahrzeugschaden technisch umfassend und erstelle eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Regulierung. Die rechtliche Prüfung und Vertretung übernehmen Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt – ich erbringe keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.
Kostenhinweis: Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.
Positionen, die im Gutachten technisch dokumentiert werden
Merkantile Wertminderung
Mögliche Wertminderung des Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Die Höhe wird anhand der Umstände des jeweiligen Schadenfalls ermittelt.
Nutzungsausfall / Mietwagen
Pauschalen pro Tag je nach Fahrzeugklasse – die Voraussetzungen werden im konkreten Schadenfall geprüft.
Verbringungs- & Beilackierungskosten
Werden im konkreten Schadenfall geprüft und nachvollziehbar berücksichtigt.
Unkostenpauschale & Gutachterkosten
Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Das Gutachten erfasst die für die technische Schadenbewertung relevanten Schadenspositionen und stellt diese nachvollziehbar dar
Das Gutachten dient dabei ausschließlich als technische Grundlage. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.
In 4 Schritten
Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten in der Hand Ihrer Versicherung – meist innerhalb weniger Tage. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens – strukturiert und unkompliziert.

Schildern Sie kurz den Unfall. Ich nehme alle wichtigen Daten auf und vereinbare einen Vor-Ort-Termin – meist binnen 24 Stunden.
Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Umfassende technische Foto- und Schadendokumentation – Sie müssen nichts vorbereiten.
Ich erstelle Ihr Gutachten zügig und nach den geltenden Richtlinien. Sie und Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar.
Das Gutachten kann von Ihnen selbst oder von Ihrem Rechtsanwalt gegenüber der Versicherung verwendet werden. Es dient dabei ausschließlich als technische Grundlage – die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.
Aus der Praxis
Jeder Schaden ist anders. Genau deshalb dokumentiere ich vor Ort exakt – mit Maßstab, Detailaufnahmen und umfassender technischer Dokumentation.





Über mich
Mein Name ist Lars Meinhardt. Als Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig begutachte ich Schäden unabhängig und technisch fundiert – im Auftrag von Geschädigten, nicht der Versicherung. Jeder Auftrag ist Chefsache: Sie haben einen festen Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens.
Aus der Sachverständigenpraxis
Anonymisierte Beispiele aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.
Die ursprüngliche Kalkulation lag unter dem technisch erforderlichen Reparaturaufwand. Im Gutachten wurde der Reparaturaufwand technisch nachvollziehbar dokumentiert und die Abweichung dargestellt.
Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.
Auf Grundlage einer dokumentierten Marktrecherche wurde im Gutachten ein Wiederbeschaffungswert von 12.400 € ermittelt. Die Abweichung zur ursprünglichen Bewertung ist im Gutachten nachvollziehbar dargestellt.
Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.
Die ursprüngliche Kalkulation wich vom technisch erforderlichen Reparaturaufwand ab. Im Gutachten wurde der Reparaturaufwand technisch nachvollziehbar dokumentiert und die Abweichung dargestellt.
Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.
* Anonymisierte Beispiele aus der Sachverständigenpraxis; keine Zusage, Prognose oder Garantie für einen anderen Schadenfall. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.
In den meisten Fällen kann ich noch am selben oder folgenden Werktag einen Termin in Braunschweig oder Umgebung anbieten. Verbindlich zusagen kann ich das erst nach Terminabsprache.
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Bei einem Verkehrsunfall kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts insbesondere bei einer unklaren Haftungslage oder einer nicht eindeutigen Schadenshöhe sinnvoll sein. Ob und in welchem Umfang die Kosten eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und sollte durch den beauftragten Rechtsanwalt geprüft werden. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch stelle ich gerne unverbindlich den Kontakt zu einem Rechtsanwalt her; Kontaktaufnahme und Beauftragung erfolgen ausschließlich durch Sie, selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine rechtliche Beratung oder Vertretung durch mich findet nicht statt.
Umfang meiner Tätigkeit
Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.
Unverschuldeter Unfall?
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.