Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Mo–Sa 8–20 Uhr erreichbar

Unfallgutachten in der Region 38

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Lars Meinhardt. Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 24 h. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten; bei Mithaftung erfolgt die Erstattung anteilig.

5.0
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24 h
Vor Ort Termin
ISO 17024
Zertifiziert
Neutral
Unabhängig
Lars Meinhardt, Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig

Ihr Gutachter

Lars Meinhardt

Unabhängig & neutral
Vor-Ort-Termin meist in 24 h
Gutachterkosten können bei voller Haftung grundsätzlich erstattungsfähig sein
Gutachten für die Schadensregulierung
DIN EN ISO/IEC 17024 Siegel – Cert-Nr. 1-25-1059
Personenzertifiziert nach ISO 17024

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – einer international harmonisierten Norm für Personenzertifizierungen.

Geprüft durch die European Certification EUCERT CYF. Sachgebiet: Kfz-Schäden und Bewertung. Zertifikat-Nr. 1-25-1059, gültig bis 11.04.2030. Für Sie heißt das: nachvollziehbar dokumentierte Gutachten nach anerkannten Standards. Wie Versicherung oder Gericht ein Gutachten im Einzelfall bewerten, entscheiden diese eigenständig.

Zertifikat-Nr.

1-25-1059

Zur Zertifizierung
Schadendokumentation an einem Fahrzeug nach Verkehrsunfall

Ihr gutes Recht

Sie sind unverschuldet im Unfall? Dann können Sie grundsätzlich ein eigenes Gutachten beauftragen.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Gutachterkosten

Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Neutrale Beweise

Fundierte Dokumentation als Grundlage für Anwalt & Versicherung.

Technische Dokumentation

Erfasst u. a. Wertminderung & Nutzungsausfall.

Leistungen

Fokussiert auf das, was nach Ihrem Unfall zählt.

Alle Leistungen ansehen
Haftpflichtgutachten

Haftpflichtgutachten

Umfassende Erfassung und technische Dokumentation der festgestellten Fahrzeug- und Schadendaten – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.

Unfallgutachten

Unfallgutachten

Detaillierte Schadenanalyse mit Foto- und Maßdokumentation der zum Besichtigungszeitpunkt erkennbaren Schadensbereiche.

Beweissicherung

Beweissicherung

Neutrale Dokumentation für Versicherung, Anwalt oder Gericht – strukturiert, transparent und nachvollziehbar.

Unabhängig. Auf Ihrer Seite.

Ein unabhängiges Gutachten
als belastbare Grundlage.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Prüfberichte und Schadenskalkulationen können sich im Umfang von einem eigenen Sachverständigengutachten unterscheiden – etwa bei Stundensätzen, Wertminderung oder Nutzungsausfall. Ein eigenes Gutachten schafft hier eine unabhängige, technisch fundierte Grundlage.

Ich dokumentiere den Fahrzeugschaden technisch umfassend und erstelle eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Regulierung. Die rechtliche Prüfung und Vertretung übernehmen Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt – ich erbringe keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.

Kostenhinweis: Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.

Positionen, die im Gutachten technisch dokumentiert werden

Was das Gutachten technisch erfasst und dokumentiert.

Merkantile Wertminderung

Mögliche Wertminderung des Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Die Höhe wird anhand der Umstände des jeweiligen Schadenfalls ermittelt.

Nutzungsausfall / Mietwagen

Pauschalen pro Tag je nach Fahrzeugklasse – die Voraussetzungen werden im konkreten Schadenfall geprüft.

Verbringungs- & Beilackierungskosten

Werden im konkreten Schadenfall geprüft und nachvollziehbar berücksichtigt.

Unkosten­pauschale & Gutachter­kosten

Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Das Gutachten erfasst die für die technische Schadenbewertung relevanten Schadenspositionen und stellt diese nachvollziehbar dar

Das Gutachten dient dabei ausschließlich als technische Grundlage. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.

Jetzt anrufen

In 4 Schritten

So einfach kommen Sie zu Ihrem Gutachten.

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten in der Hand Ihrer Versicherung – meist innerhalb weniger Tage. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens – strukturiert und unkompliziert.

Lars Meinhardt vor Ort bei der Schadenaufnahme
Detaillierten Ablauf ansehen
  1. 01

    Sie rufen mich an

    Schildern Sie kurz den Unfall. Ich nehme alle wichtigen Daten auf und vereinbare einen Vor-Ort-Termin – meist binnen 24 Stunden.

  2. 02

    Begutachtung vor Ort

    Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Umfassende technische Foto- und Schadendokumentation – Sie müssen nichts vorbereiten.

  3. 03

    Gutachten in 2–4 Tagen

    Ich erstelle Ihr Gutachten zügig und nach den geltenden Richtlinien. Sie und Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar.

  4. 04

    Gutachten für die Schadensregulierung

    Das Gutachten kann von Ihnen selbst oder von Ihrem Rechtsanwalt gegenüber der Versicherung verwendet werden. Es dient dabei ausschließlich als technische Grundlage – die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit.

Aus der Praxis

Echte Schadenbilder. Echte Begutachtungen.

Jeder Schaden ist anders. Genau deshalb dokumentiere ich vor Ort exakt – mit Maßstab, Detailaufnahmen und umfassender technischer Dokumentation.

Heckschaden VW Passat Variant
Heckschaden Skoda Octavia mit Messlatte
Heckschaden Tesla Model S mit Messlatte
BMW M340i Detailaufnahme bei Begutachtung
Lars Meinhardt bei der Schadenaufnahme

Über mich

Persönlich, präzise, unabhängig.

Mein Name ist Lars Meinhardt. Als Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig begutachte ich Schäden unabhängig und technisch fundiert – im Auftrag von Geschädigten, nicht der Versicherung. Jeder Auftrag ist Chefsache: Sie haben einen festen Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens.

  • Persönliche Begutachtung – kein anonymer Mitarbeiter
  • Schnelle Vor-Ort-Termine im Großraum Braunschweig
  • Klare, verständliche Kommunikation – ohne Fachchinesisch
  • Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch stelle ich gerne unverbindlich den Kontakt zu einem Rechtsanwalt her – Kontaktaufnahme und Beauftragung erfolgen ausschließlich durch Sie; eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine rechtliche Beratung oder Vertretung durch mich findet nicht statt.
Mehr über mich erfahren

Aus der Sachverständigenpraxis

Beispiele für unterschiedliche technische Schadenbewertungen

Anonymisierte Beispiele aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.

Haftpflichtfall

Technische Abweichung bei der Reparaturkostenkalkulation dokumentiert

Die ursprüngliche Kalkulation lag unter dem technisch erforderlichen Reparaturaufwand. Im Gutachten wurde der Reparaturaufwand technisch nachvollziehbar dokumentiert und die Abweichung dargestellt.

Ursprüngliche Kalkulation3.400 €
Im Gutachten kalkulierter Reparaturaufwand5.900 €
Abweichung zur ursprünglichen Kalkulation2.500 €

Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.

Totalschaden

Wiederbeschaffungswert anhand einer Marktrecherche ermittelt

Auf Grundlage einer dokumentierten Marktrecherche wurde im Gutachten ein Wiederbeschaffungswert von 12.400 € ermittelt. Die Abweichung zur ursprünglichen Bewertung ist im Gutachten nachvollziehbar dargestellt.

Ursprünglicher Ansatz9.200 €
Im Gutachten ermittelter Wiederbeschaffungswert12.400 €
Abweichung zur ursprünglichen Bewertung3.200 €

Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.

Sachverständigen­verfahren

Technische Abweichung bei der Reparaturkostenkalkulation dokumentiert

Die ursprüngliche Kalkulation wich vom technisch erforderlichen Reparaturaufwand ab. Im Gutachten wurde der Reparaturaufwand technisch nachvollziehbar dokumentiert und die Abweichung dargestellt.

Abweichung zur ursprünglichen Kalkulation40 %
Im Gutachten technisch nachvollziehbar dokumentierter Reparaturaufwandim Gutachten dokumentiert

Anonymisiertes Beispiel aus der Sachverständigenpraxis. Die dargestellten Beträge sind keine Zusage, Prognose oder Garantie für die Regulierung eines anderen Schadenfalls. Die tatsächliche Schadenshöhe und eine etwaige Erstattung hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie der jeweiligen Prüfung und Bewertung durch die regulierende Versicherung oder gegebenenfalls ein Gericht ab.

Unverbindliches Erstgespräch zum Schadenfall

* Anonymisierte Beispiele aus der Sachverständigenpraxis; keine Zusage, Prognose oder Garantie für einen anderen Schadenfall. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.

Häufige Fragen

Das fragen Geschädigte am häufigsten

Was kostet mich das Gutachten?+

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Kfz-Gutachtens grundsätzlich vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder fehlender Erforderlichkeit kann die Erstattung ganz oder teilweise entfallen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Garantie für die Kostenübernahme wird nicht übernommen.

Wie schnell sind Sie vor Ort?+

In den meisten Fällen kann ich noch am selben oder folgenden Werktag einen Termin in Braunschweig oder Umgebung anbieten. Verbindlich zusagen kann ich das erst nach Terminabsprache.

Darf ich den Gutachter wirklich frei wählen?+

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?+

Bei einem Verkehrsunfall kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts insbesondere bei einer unklaren Haftungslage oder einer nicht eindeutigen Schadenshöhe sinnvoll sein. Ob und in welchem Umfang die Kosten eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und sollte durch den beauftragten Rechtsanwalt geprüft werden. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch stelle ich gerne unverbindlich den Kontakt zu einem Rechtsanwalt her; Kontaktaufnahme und Beauftragung erfolgen ausschließlich durch Sie, selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine rechtliche Beratung oder Vertretung durch mich findet nicht statt.

Umfang meiner Tätigkeit

Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.