Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen – die fiktive Abrechnung ist Ihr gutes Recht. Doch wenn Sie danach doch reparieren (in Eigenregie oder günstiger), verschenken viele Geschädigte bares Geld: Ohne Reparaturbestätigung bekommen sie keinen Nutzungsausfall und keine Wertminderung.
Die Reparaturbestätigung ist eine kleine Bescheinigung mit großer Wirkung. Sie ist kein neues Gutachten, sondern eine Kurzprüfung durch den Sachverständigen: Ja, das Auto ist tatsächlich repariert – fachgerecht und vollständig.
1.Was ist eine Reparaturbestätigung genau?
Eine Reparaturbestätigung ist eine schriftliche Bescheinigung des Sachverständigen darüber, dass die im ursprünglichen Gutachten kalkulierten Reparaturen tatsächlich und fachgerecht ausgeführt wurden. Sie enthält Fotos, das Datum der Nachbesichtigung und eine kurze Beurteilung.
Sie ersetzt keine Werkstattrechnung – aber sie ersetzt bei fiktiver Abrechnung den fehlenden Beleg, dass das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist.
2.Wann Sie sie brauchen
Die Reparaturbestätigung ist immer dann Pflicht, wenn Sie fiktiv abgerechnet haben und trotzdem weitere Ansprüche geltend machen wollen.
- Nutzungsausfall / Mietwagenkosten: Nur bei nachgewiesener Reparatur.
- Merkantile Wertminderung: Wird nur ausgezahlt, wenn das Auto tatsächlich repariert wurde.
- 130-%-Regel: Setzt fachgerechte Vollreparatur voraus – Bestätigung ist der Nachweis.
- Späterer Verkauf: Käufer/Händler fragen häufig nach.
3.Wie läuft es ab?
Nach der Reparatur bringen Sie das Fahrzeug zum Sachverständigen (oder er kommt zu Ihnen). Er prüft die reparierten Stellen, dokumentiert sie mit Fotos und vergleicht mit dem ursprünglichen Gutachten. Der ganze Termin dauert meist unter 45 Minuten.
Anschließend erhalten Sie die Bestätigung als PDF, die Sie zusammen mit dem Gutachten bei der Versicherung einreichen können.
4.Grenzen und Missverständnisse
Eine Reparaturbestätigung ist keine Abnahme im Sinne der HU/TÜV und keine Bestätigung, dass die Werkstatt gute Arbeit geleistet hat. Sie bezieht sich ausschließlich auf die im Gutachten kalkulierten Schadenpositionen.
Wenn nur teilweise repariert wurde, hält der Sachverständige das ebenfalls fest. Dann gibt es zwar Nutzungsausfall für die Reparaturdauer, aber häufig kein Recht auf volle Wertminderung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Reparaturbestätigung?
In der Regel zwischen 60 und 120 € netto – abhängig von Aufwand und Fahrtstrecke. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht.
Wie schnell nach der Reparatur brauche ich sie?
Am besten innerhalb weniger Tage nach Abschluss der Arbeiten – dann sind alle Details noch nachvollziehbar.
Reicht auch ein Foto aus der Werkstatt?
Nein. Die Versicherungen akzeptieren fast ausnahmslos nur die Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen.
Was, wenn ich selbst repariert habe?
Auch dann ist eine Reparaturbestätigung möglich – vorausgesetzt, die Arbeiten sind fachgerecht ausgeführt.
Passende Standorte in Ihrer Nähe
Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.




