Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt ist, wer das Fahrzeug normalerweise selbst nutzt und während der Reparatur oder Wiederbeschaffung keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.
Höhe der Entschädigung
Die Tagessätze ergeben sich aus der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch und sind nach Fahrzeuggruppen gestaffelt (rund 23 € bis weit über 100 € pro Tag). Die technische Ermittlung beziehungsweise Einordnung im Gutachten stellt keine rechtliche Prüfung eines Erstattungsanspruchs dar. Ob und in welchem Umfang eine entsprechende Schadensposition im konkreten Fall erstattungsfähig ist, sollte rechtlich geprüft werden.
Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse, ggf. mit Abschlag bei älteren Fahrzeugen.
Dauer
Bei Reparatur: vom Schadenstag bis zur Fertigstellung – inklusive Wochenenden und ggf. Wiederbeschaffungsdauer.
Bei Totalschaden: in der Regel die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungsdauer (üblich 12–14 Kalendertage).
