Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Recht & Ansprüche

Nutzungsausfallentschädigung

Pauschale Entschädigung für die Tage, an denen das Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden konnte.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt ist, wer das Fahrzeug normalerweise selbst nutzt und während der Reparatur oder Wiederbeschaffung keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.

Höhe der Entschädigung

Die Tagessätze ergeben sich aus der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch und sind nach Fahrzeuggruppen gestaffelt (rund 23 € bis weit über 100 € pro Tag). Die technische Ermittlung beziehungsweise Einordnung im Gutachten stellt keine rechtliche Prüfung eines Erstattungsanspruchs dar. Ob und in welchem Umfang eine entsprechende Schadensposition im konkreten Fall erstattungsfähig ist, sollte rechtlich geprüft werden.

Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse, ggf. mit Abschlag bei älteren Fahrzeugen.

Dauer

Bei Reparatur: vom Schadenstag bis zur Fertigstellung – inklusive Wochenenden und ggf. Wiederbeschaffungsdauer.

Bei Totalschaden: in der Regel die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungsdauer (üblich 12–14 Kalendertage).

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.