Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Wertermittlung

Merkantiler Minderwert

Wertverlust, der einem unfallreparierten Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur am Markt verbleibt.

Hintergrund

Selbst nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert – Käufer zahlen für ein reparaturhistorisches Fahrzeug schlicht weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantilen Minderwert.

Voraussetzungen

Üblicherweise anerkannt bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre Alter und einer Laufleistung bis 100.000 km – je nach Schadenbild und Fahrzeugklasse auch darüber hinaus.

Bagatellschäden und reine Lackschäden begründen in der Regel keinen merkantilen Minderwert.

Berechnung

Der Sachverständige ermittelt den Minderwert anhand anerkannter Methoden (z. B. BVSK-Modell, Halbgewachs, Ruhkopf/Sahm) unter Berücksichtigung von Schadenumfang, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.