Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Abrechnung 22. Mai 2026 11 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung vs. Reparatur: Was lohnt sich für Geschädigte wirklich?

Statt zu reparieren, können Sie sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen. Die Vorteile, die Fallstricke und die typischen Streitpunkte mit der Versicherung.

Fiktive Abrechnung vs. Reparatur: Was lohnt sich für Geschädigte wirklich?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter ein wertvolles Wahlrecht: Sie können das Auto reparieren lassen – oder sich die Netto-Reparaturkosten ausbezahlen lassen und das Geld behalten. Diese sogenannte **fiktive Abrechnung** ist legal, in vielen Fällen attraktiv – und genau deshalb von den Versicherern besonders gerne gekürzt.

In diesem Artikel erkläre ich, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, wann sie sich lohnt und welche typischen Kürzungsversuche der Versicherer Sie kennen sollten.

1.Das Grundprinzip der fiktiven Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung verlangen Sie von der gegnerischen Versicherung die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten in bar – ohne tatsächlich zu reparieren oder eine Rechnung vorzulegen. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Sache: kleinere Schäden selbst beheben, in einer freien Werkstatt günstiger reparieren, eine Beule akzeptieren – oder das Geld einfach behalten. Wirtschaftlich kann das bei kleineren Blechschäden mehrere hundert Euro Plus bedeuten.

2.Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung ist immer dann interessant, wenn der Schaden kosmetisch ist und die optische Beeinträchtigung Ihnen nicht weh tut. Klassische Beispiele:

  • Älteres Zweitfahrzeug, das nur noch wenige Jahre gefahren werden soll.
  • Lack- und Beulenschäden, die die Funktion nicht beeinträchtigen.
  • Geplanter Verkauf in absehbarer Zeit.
  • Möglichkeit, in einer günstigen freien Werkstatt zu reparieren.

3.Die typischen Kürzungen der Versicherung

Genau hier wird die fiktive Abrechnung kompliziert: Versicherer kürzen die im Gutachten ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze häufig. Statt der markengebundenen Werkstatt in Braunschweig wird auf eine «gleichwertige freie Werkstatt» im Umkreis verwiesen.

Der BGH hat dazu Grenzen gezogen (z. B. Az. VI ZR 53/09, «Porsche-Urteil»): Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder durchgehender Scheckheftpflege in einer markengebundenen Werkstatt kommt ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt regelmäßig nicht in Betracht. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klärt Ihr Rechtsanwalt.

  • UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge der Hersteller) – werden in Prüfberichten häufig anders bewertet als im Sachverständigengutachten.
  • Verbringungskosten zur Lackiererei – ebenfalls häufig pauschal abgelehnt.
  • Stundenverrechnungssätze – Kürzung von 145 € auf 95 € im Regulierungsschreiben.
  • Beilackierung angrenzender Teile – wird bei fiktiver Abrechnung unterschiedlich bewertet.

4.Rechenbeispiel: Wann ist es wirklich attraktiv?

Ein Beispiel aus Hildesheim: Heckschaden an einem 6 Jahre alten Audi A4, Reparaturkosten netto laut Gutachten 4.850 €. Der Halter lässt nicht reparieren.

Die Versicherung kürzt initial auf 3.600 € (freie Werkstatt, ohne UPE und Verbringung). Nach Vorlage des Gutachtens und anwaltlicher Korrespondenz wurden im konkreten Fall 4.620 € reguliert. Einzelfallbeispiel. Das Ergebnis ist nicht auf andere Schadenfälle übertragbar.

5.Wechsel von fiktiv zu konkret

Wenn Sie sich später doch entscheiden, das Auto reparieren zu lassen, dürfen Sie innerhalb der 6-Monats-Frist auf konkrete Abrechnung wechseln und die noch fehlende Mehrwertsteuer sowie weitere Positionen (z. B. Nutzungsausfall) nachfordern.

Wichtig: Heben Sie das Gutachten und alle Rechnungen sorgfältig auf. Bei jedem Termin in Braunschweig erläutere ich Ihnen, welche technischen Feststellungen dokumentiert werden und welche Positionen kalkulatorisch abgebildet sind. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche erfolgt nicht.

Häufige Fragen

Kann ich bei einem Totalschaden auch fiktiv abrechnen?

Eingeschränkt ja, aber unter speziellen Regeln (z. B. 130-Prozent-Regel). Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird in der Regel Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt.

Muss ich die Mehrwertsteuer zurückzahlen, wenn ich später doch nicht repariere?

Sie bekommen die MwSt. bei fiktiver Abrechnung gar nicht erst ausgezahlt. Erst wenn Sie reparieren und eine Rechnung vorlegen, wird die tatsächlich angefallene MwSt. erstattet.

Wie lange darf ich mit der fiktiven Abrechnung warten?

Eine harte Frist gibt es nicht, aber das Wahlrecht zwischen fiktiv und konkret läuft in der Regel 6 Monate ab Unfall. Schadensersatz verjährt nach 3 Jahren.

Lohnt sich die fiktive Abrechnung immer?

Nein. Bei jungen Premiumfahrzeugen oder größeren Schäden ist die konkrete Reparatur oft günstiger, weil dort sonst eine deutliche Wertminderung verbleibt.

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Umfang meiner Tätigkeit

Ich erbringe technische Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugschadenbewertung. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Besichtigung, Dokumentation und technische Bewertung von Fahrzeugschäden. Eine rechtliche Beratung, Prüfung oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine Vertretung gegenüber Versicherungen oder sonstigen Dritten ist nicht Gegenstand meiner Tätigkeit. Auch eine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten einer Schadensregulierung erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.