Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Abrechnung 22. Mai 2026 11 Min. Lesezeit

Fiktive Abrechnung vs. Reparatur: Was lohnt sich für Geschädigte wirklich?

Statt zu reparieren, können Sie sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen. Die Vorteile, die Fallstricke und die typischen Versicherungstricks.

Fiktive Abrechnung vs. Reparatur: Was lohnt sich für Geschädigte wirklich?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter ein wertvolles Wahlrecht: Sie können das Auto reparieren lassen – oder sich die Netto-Reparaturkosten ausbezahlen lassen und das Geld behalten. Diese sogenannte **fiktive Abrechnung** ist legal, in vielen Fällen attraktiv – und genau deshalb von den Versicherern besonders gerne gekürzt.

In diesem Artikel erkläre ich, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, wann sie sich lohnt und welche typischen Kürzungsversuche der Versicherer Sie kennen sollten.

1.Das Grundprinzip der fiktiven Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung verlangen Sie von der gegnerischen Versicherung die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten in bar – ohne tatsächlich zu reparieren oder eine Rechnung vorzulegen. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Sache: kleinere Schäden selbst beheben, in einer freien Werkstatt günstiger reparieren, eine Beule akzeptieren – oder das Geld einfach behalten. Wirtschaftlich kann das bei kleineren Blechschäden mehrere hundert Euro Plus bedeuten.

2.Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung ist immer dann interessant, wenn der Schaden kosmetisch ist und die optische Beeinträchtigung Ihnen nicht weh tut. Klassische Beispiele:

  • Älteres Zweitfahrzeug, das nur noch wenige Jahre gefahren werden soll.
  • Lack- und Beulenschäden, die die Funktion nicht beeinträchtigen.
  • Geplanter Verkauf in absehbarer Zeit.
  • Möglichkeit, in einer günstigen freien Werkstatt zu reparieren.

3.Die typischen Kürzungen der Versicherung

Genau hier wird die fiktive Abrechnung kompliziert: Die Versicherung versucht regelmäßig, die im Gutachten ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze zu drücken. Statt der markengebundenen Werkstatt in Braunschweig wird auf eine «gleichwertige freie Werkstatt» im Umkreis verwiesen.

Der BGH hat dazu klare Grenzen gezogen (z. B. Az. VI ZR 53/09, «Porsche-Urteil»): Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder durchgehender Scheckheftpflege in einer markengebundenen Werkstatt müssen die höheren Stundensätze gezahlt werden.

  • UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge der Hersteller) – werden oft komplett gestrichen.
  • Verbringungskosten zur Lackiererei – ebenfalls häufig pauschal abgelehnt.
  • Stundenverrechnungssätze – Versuch, von 145 € auf 95 € zu drücken.
  • Beilackierung angrenzender Teile – wird ohne Reparatur oft verweigert.

4.Rechenbeispiel: Wann ist es wirklich attraktiv?

Ein Beispiel aus Hildesheim: Heckschaden an einem 6 Jahre alten Audi A4, Reparaturkosten netto laut Gutachten 4.850 €. Der Halter lässt nicht reparieren.

Die Versicherung kürzt initial auf 3.600 € (freie Werkstatt, ohne UPE und Verbringung). Mit Sachverständigem und Anwalt werden am Ende 4.620 € durchgesetzt – also über 1.000 € mehr, als die Versicherung zunächst zahlen wollte. Steuerfrei, ohne tatsächliche Reparaturkosten.

5.Wechsel von fiktiv zu konkret

Wenn Sie sich später doch entscheiden, das Auto reparieren zu lassen, dürfen Sie innerhalb der 6-Monats-Frist auf konkrete Abrechnung wechseln und die noch fehlende Mehrwertsteuer sowie weitere Positionen (z. B. Nutzungsausfall) nachfordern.

Wichtig: Heben Sie das Gutachten und alle Rechnungen sorgfältig auf. Ich erkläre Ihnen bei jedem Termin in Braunschweig genau, was rechtlich möglich ist und was wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Häufige Fragen

Kann ich bei einem Totalschaden auch fiktiv abrechnen?

Eingeschränkt ja, aber unter speziellen Regeln (z. B. 130-Prozent-Regel). Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird in der Regel Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt.

Muss ich die Mehrwertsteuer zurückzahlen, wenn ich später doch nicht repariere?

Sie bekommen die MwSt. bei fiktiver Abrechnung gar nicht erst ausgezahlt. Erst wenn Sie reparieren und eine Rechnung vorlegen, wird die tatsächlich angefallene MwSt. erstattet.

Wie lange darf ich mit der fiktiven Abrechnung warten?

Eine harte Frist gibt es nicht, aber das Wahlrecht zwischen fiktiv und konkret läuft in der Regel 6 Monate ab Unfall. Schadensersatz verjährt nach 3 Jahren.

Lohnt sich die fiktive Abrechnung immer?

Nein. Bei jungen Premiumfahrzeugen oder größeren Schäden ist die konkrete Reparatur oft günstiger, weil dort sonst eine deutliche Wertminderung verbleibt.

Passende Standorte in Ihrer Nähe

Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.