Nach einem unverschuldeten Unfall geht es plötzlich um Geld – und um zwei wichtige Dienstleister: einen **Fachanwalt für Verkehrsrecht** und einen **Kfz-Sachverständigen**. Beide Kosten trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung, beide sind in Ihrem Interesse tätig. Aber wer sollte zuerst kommen?
In diesem Artikel klären wir die Reihenfolge – und warum es in den meisten Fällen sogar egal ist, solange Sie nur eines tun: nicht die Versicherung des Unfallgegners machen lassen.
1.Anwalt und Gutachter – zwei verschiedene Rollen
Der Kfz-Sachverständige dokumentiert den Schaden technisch und wirtschaftlich. Er erstellt das Gutachten mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Sein Gutachten ist die Datenbasis für die gesamte Schadenregulierung.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass die Versicherung das Gutachten auch akzeptiert und auszahlt – ohne Kürzungen, ohne Verzögerungen. Er ist Ihr juristischer Schutz, wenn die Regulierung nicht läuft.
2.Die ideale Reihenfolge
In der Praxis hat sich folgende Reihenfolge bewährt:
- Schritt 1: Sofort den eigenen Sachverständigen anrufen – noch am Unfalltag oder am nächsten Werktag.
- Schritt 2: Vor Ort wird besichtigt, dokumentiert, fotografiert.
- Schritt 3: Parallel dazu (oder direkt im Anschluss) den Fachanwalt einschalten.
- Schritt 4: Anwalt meldet sich bei der gegnerischen Versicherung und übernimmt die Korrespondenz.
- Schritt 5: Gutachten geht an Anwalt → an Versicherung → Auszahlung.
3.Wann brauchen Sie unbedingt einen Anwalt?
Es gibt Konstellationen, in denen ein Fachanwalt zwingend gehört:
- Personenschäden (egal wie leicht).
- Streit über die Schuldfrage oder Mithaftungsquote.
- Versicherung kürzt nach Gutachten.
- Totalschaden ab ca. 7.000 € Wiederbeschaffungswert.
- Sie wollen fiktiv abrechnen.
- Fahrerflucht, Wildschaden oder Auslandskennzeichen.
4.Was kostet mich das alles?
Bei einem unverschuldeten Unfall: 0 €. Sowohl die Sachverständigenkosten als auch die anwaltlichen Gebühren trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung als Teil des Schadensersatzes.
Voraussetzung beim Sachverständigen ist die Bagatellgrenze (Schaden > ca. 750 €). Beim Anwalt zahlt die Versicherung die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG – egal, ob Ihr Anwalt 30 Minuten oder 30 Stunden für Sie arbeitet.
5.Die häufigsten Fehler
Aus der täglichen Praxis als Sachverständiger in Braunschweig sehe ich vor allem drei Klassiker:
- Anruf bei der gegnerischen Versicherung selbst: Sie geben Informationen preis, die später gegen Sie verwendet werden.
- Akzeptieren des «Partner-Gutachters» der gegnerischen Versicherung – meist mit deutlich niedrigerem Ergebnis.
- Reparatur ohne Gutachten: Spätere Geltendmachung von Wertminderung und Nutzungsausfall wird fast unmöglich.
Häufige Fragen
Muss ich überhaupt einen Anwalt nehmen?
Bei kleinen Blechschäden und unstrittiger Schuldfrage geht es oft auch ohne. Sobald Personenschäden, Totalschaden oder Streit im Spiel sind, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aber dringend zu empfehlen.
Wer empfiehlt mir einen guten Anwalt?
Ich arbeite seit Jahren mit mehreren Fachanwälten für Verkehrsrecht in Braunschweig zusammen und nenne Ihnen gerne Ansprechpartner.
Kann ich auch erst den Anwalt nehmen und dann den Gutachter?
Ja. Der Anwalt wird Ihnen ohnehin sofort raten, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Reihenfolge zweitrangig – Hauptsache zeitnah.
Was, wenn die gegnerische Versicherung mich direkt anruft?
Verweisen Sie höflich auf Ihren Sachverständigen oder Anwalt. Geben Sie keine Aussagen zum Unfallhergang oder zur Schuldfrage. Notieren Sie sich Name und Datum des Anrufs.
Passende Standorte in Ihrer Nähe
Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.




