Funktion
Per Abtretungserklärung tritt der Geschädigte die Forderung auf Erstattung der Sachverständigenkosten (oder Reparaturkosten) an den Gutachter bzw. die Werkstatt ab. Diese rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Vorteil
Je nach Schadenfall können unterschiedliche Möglichkeiten zur Abwicklung der Sachverständigenkosten bestehen; welche Vorgehensweise im konkreten Fall in Betracht kommt, wird im Rahmen der Beauftragung besprochen. Eine Garantie für die Kostenübernahme durch Dritte wird nicht übernommen.
Grenzen
Wird die Forderung nicht oder nicht vollständig reguliert, kann sie auf den Geschädigten zurückfallen. Wie in einem solchen Fall weiter vorgegangen wird, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den Umständen des Einzelfalls.
