Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Abrechnung

Abtretungserklärung

Schriftliche Übertragung der Schadensersatzansprüche auf den Sachverständigen oder die Werkstatt zur direkten Abrechnung mit der Versicherung.

Funktion

Per Abtretungserklärung tritt der Geschädigte die Forderung auf Erstattung der Sachverständigenkosten (oder Reparaturkosten) an den Gutachter bzw. die Werkstatt ab. Diese rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Vorteil

Je nach Schadenfall können unterschiedliche Möglichkeiten zur Abwicklung der Sachverständigenkosten bestehen; welche Vorgehensweise im konkreten Fall in Betracht kommt, wird im Rahmen der Beauftragung besprochen. Eine Garantie für die Kostenübernahme durch Dritte wird nicht übernommen.

Grenzen

Wird die Forderung nicht oder nicht vollständig reguliert, kann sie auf den Geschädigten zurückfallen. Wie in einem solchen Fall weiter vorgegangen wird, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den Umständen des Einzelfalls.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.