Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Gutachten & Verfahren

Sachverständiger: öffentlich bestellt vs. frei

Unterschied zwischen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und freien zertifizierten Sachverständigen.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Bestellung durch IHK oder Handwerkskammer nach umfangreicher Prüfung. Besondere Bedeutung im gerichtlichen Auftrag, da besondere Sachkunde und Neutralität öffentlich-rechtlich bestätigt sind.

Freier (zertifizierter) Sachverständiger

Qualifikation häufig durch Zertifizierung (z. B. DEKRA, TÜV, BVSK). Für die außergerichtliche Schadenregulierung im Haftpflichtfall vollkommen ausreichend – Gerichte erkennen seriöse zertifizierte Gutachten regelmäßig an.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.