Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Gutachten & Verfahren

Haftpflichtgutachten

Umfassendes technisches Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall – Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichtgutachten ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten dokumentiert und bewertet.

Es bildet die Grundlage, mit der die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und alle weiteren Schadenpositionen reguliert. Im Streitfall ist es zugleich Beweismittel vor Gericht.

Inhalt eines umfassenden Gutachtens

Fahrzeug- und Halterdaten, Vorschäden, Laufleistung, Ausstattung, technischer Zustand vor dem Unfall.

Detaillierte Schadenbeschreibung mit kalkulierten Reparaturkosten auf Basis aktueller Audatex- oder DAT-Daten.

Wiederbeschaffungswert, Restwert und – wenn einschlägig – die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens.

Merkantile Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer, Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigung.

Umfangreiche Lichtbilddokumentation aller Schäden inklusive Detail-, Übersichts- und Identifikationsaufnahmen.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu den erforderlichen Wiederherstellungskosten nach § 249 BGB. Ob und in welchem Umfang die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (u. a. Haftungsquote, Bagatellgrenze).

Bei voller Haftung der Gegenseite können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich erstattungsfähig sein. Je nach Schadenfall können unterschiedliche Möglichkeiten zur Abwicklung der Sachverständigenkosten bestehen; welche Vorgehensweise in Betracht kommt, wird im Rahmen der Beauftragung besprochen. Eine Garantie für die Kostenübernahme durch Dritte wird nicht übernommen.

Abgrenzung

Ein Haftpflichtgutachten ist kein Kostenvoranschlag und auch kein Kurzgutachten. Es erfasst die für die technische Schadenbewertung relevanten Schadenspositionen – insbesondere Wertminderung, Nutzungsausfall und die Grundlagen einer möglichen fiktiven Abrechnung – und stellt diese nachvollziehbar dar.

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Faustregel: Ab rund 750 € Schaden ist ein vollwertiges Gutachten angemessen. Darunter genügt häufig ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Im Zweifel lieber Rücksprache halten – die Versicherung darf den Sachverständigen nicht aufdrängen.

Darf ich meinen Sachverständigen frei wählen?

Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.