Grundsatz
Der Geschädigte darf darauf vertrauen, dass eine ordnungsgemäß beauftragte Fachwerkstatt fachgerecht und zu üblichen Preisen arbeitet. Stellt sich später heraus, dass die Werkstatt überteuert oder unwirtschaftlich gearbeitet hat, trägt der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) dieses Risiko.
Praxisbedeutung
Eine Erstattung kommt nach der Rechtsprechung auch dann in Betracht, wenn einzelne Positionen objektiv zu hoch erscheinen. Ob dies im konkreten Fall gilt, sollte rechtlich geprüft werden.
