Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Recht & Ansprüche

Werkstattrisiko

Die Rechtsprechung ordnet bestimmte Risiken der Reparaturdurchführung unter bestimmten Voraussetzungen der Schädigerseite zu.

Grundsatz

Der Geschädigte darf darauf vertrauen, dass eine ordnungsgemäß beauftragte Fachwerkstatt fachgerecht und zu üblichen Preisen arbeitet. Stellt sich später heraus, dass die Werkstatt überteuert oder unwirtschaftlich gearbeitet hat, trägt der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) dieses Risiko.

Praxisbedeutung

Eine Erstattung kommt nach der Rechtsprechung auch dann in Betracht, wenn einzelne Positionen objektiv zu hoch erscheinen. Ob dies im konkreten Fall gilt, sollte rechtlich geprüft werden.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.