Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Recht & Ansprüche

Schadensminderungspflicht

Pflicht des Geschädigten, den Schaden im zumutbaren Rahmen gering zu halten – ohne dabei eigene Rechte aufzugeben.

Worum geht es?

Nach § 254 BGB muss der Geschädigte zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht unnötig zu vergrößern – etwa rechtzeitige Reparatur, angemessene Mietwagenklasse, zeitnahe Beauftragung des Gutachters.

Was ist nicht verlangt?

Der Geschädigte muss keine Versicherungswerkstatt aufsuchen, keinen vorgeschriebenen Gutachter akzeptieren und keine Überregional-Restwertangebote berücksichtigen, wenn ihm ein regionaler Markt zur Verfügung steht.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.