Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Recht & Ansprüche

Gutachten beim Leasingfahrzeug

Besonderheiten bei der Schadenregulierung von Leasingfahrzeugen – Eigentum, Schadensersatz und Reparaturpflicht.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter und Schadenersatzberechtigter (bezüglich Reparaturkosten) typischerweise der Leasingnehmer. Ansprüche auf Wertminderung stehen häufig dem Leasinggeber zu – im Vertrag genau prüfen.

Reparaturpflicht

Leasingverträge schreiben in der Regel eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt vor. Fiktive Abrechnung scheidet meist aus.

Praxis

Vor Auftrag des Gutachtens den Leasinggeber informieren und ggf. eine schriftliche Reparaturfreigabe einholen.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.