Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Kosten & Honorar

Abschlepp- & Standkosten

Kosten für Bergung, Abschleppen und Standzeit – bei voller Haftung der Gegenseite grundsätzlich erstattungsfähig, soweit sie erforderlich waren. Die Erstattung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was ist erstattungsfähig?

Bergung von der Unfallstelle, Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder zum sicheren Verwahrort, Standgeld bis zur Begutachtung oder Verwertung – alles zu marktüblichen Sätzen.

Hinweis

Standgeld nur so lange, wie es zur ordnungsgemäßen Schadenfeststellung erforderlich ist. Nach Gutachten und Entscheidung über Reparatur oder Verkauf ist das Fahrzeug zügig zu verbringen, sonst greift die Schadensminderungspflicht.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.