Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Versicherung & Recht 12. Juni 2026 9 Min. Lesezeit

HIS-Datei: Was die Versicherung über Sie speichert – und wie Sie sich wehren

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) speichert Schäden, Reparaturen und Verdachtsfälle. So sehen Sie, was dort über Sie steht.

HIS-Datei: Was die Versicherung über Sie speichert – und wie Sie sich wehren

Was viele Unfallgeschädigte nicht wissen: Nahezu jede Schadensmeldung, jede Reparatur und jeder Verdacht landet in einer zentralen Datenbank, die alle deutschen Versicherer abfragen – dem **Hinweis- und Informationssystem (HIS)**. Wer dort einen Eintrag hat, zahlt unter Umständen höhere Beiträge, bekommt schlechtere Konditionen oder wird sogar abgelehnt.

Dieser Artikel erklärt, was das HIS ist, welche Daten dort landen und wie Sie als Geschädigter Ihre Rechte wahrnehmen.

1.Was ist die HIS-Datei?

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine vom Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) betriebene Datenbank. Alle deutschen Versicherer können dort auffällige Schadensfälle, Personendaten und Fahrzeuge speichern und gegenseitig abfragen.

Ursprünglich wurde es zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug eingeführt. In der Praxis landet dort aber auch eine Menge unverdächtiges Material – etwa jeder Totalschaden oder jede Schadensmeldung über bestimmten Beträgen.

2.Welche Daten werden gespeichert?

Im HIS werden u. a. folgende Informationen gespeichert:

  • Personendaten der Anspruchsteller (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Fahrzeugdaten (FIN, Kennzeichen, Modell).
  • Schadensart (z. B. Totalschaden, Reparaturschaden, Diebstahl).
  • Datum, Versicherer und Schadennummer.
  • Auffälligkeiten oder Betrugsverdacht.

3.Welche Auswirkungen hat ein Eintrag?

Ein HIS-Eintrag wirkt sich vor allem in zwei Situationen aus:

  • Vertragsabschluss: Höhere Beiträge oder Ablehnung neuer Verträge.
  • Neue Schadenmeldung: Genauere Prüfung, längere Bearbeitungszeit, häufigere Gutachten-Anforderung.
  • Verkauf des Fahrzeugs: Käufer kann (über sein Versicherer) Vorschäden recherchieren.

4.So fragen Sie Ihre Daten ab

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Diese können Sie direkt bei der Informa HIS GmbH (dem Betreiber) anfordern – schriftlich oder über deren Online-Formular.

Die Antwort kommt innerhalb von 4 Wochen und enthält sämtliche zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sollten Einträge falsch sein, können Sie unter Berufung auf Art. 16 DSGVO Berichtigung verlangen – im Zweifel über einen Anwalt.

5.Vorbeugen: Wie vermeide ich unberechtigte Einträge?

Ein unverschuldeter Unfall führt nicht automatisch zu einem belastenden HIS-Eintrag. Wichtig ist, dass die Schadensregulierung sauber läuft – mit eigenem Gutachten, klarer Beweislage und ggf. anwaltlicher Begleitung.

Wer dagegen ohne Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, «Pauschalvereinbarungen» akzeptiert und Beweise verschwinden lässt, riskiert Verdachtseinträge, die ihn jahrelang verfolgen.

Häufige Fragen

Werde ich informiert, wenn ein Eintrag erstellt wird?

Ja, der speichernde Versicherer ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren. In der Praxis übersehen das viele Geschädigte aber in den Standardschreiben.

Kann ich einen Eintrag löschen lassen?

Wenn er sachlich falsch ist – ja. Bei korrekten Einträgen läuft die Speicherfrist (in der Regel 4 Jahre) automatisch ab.

Werden auch reine Glas- oder Wildschäden eingetragen?

Tendenziell ja, sobald sie eine bestimmte Höhe übersteigen. Die Bagatellgrenzen variieren je nach Schadensart.

Wie hilft mir ein eigener Sachverständiger?

Ein sauber dokumentiertes Gutachten verhindert Verdachts-Markierungen und macht spätere Anfechtungen leicht. Es ist Ihr stärkster Schutz gegen falsche HIS-Einträge.

Passende Standorte in Ihrer Nähe

Wenn der Unfall in einer dieser Städte passiert ist – schauen Sie sich die jeweilige Standortseite mit lokalen Besonderheiten an.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.