Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Wertermittlung

Technischer Minderwert

Wertminderung aufgrund technisch nicht vollständig behebbarer Mängel nach der Reparatur.

Was bedeutet das?

Der technische Minderwert beschreibt einen Wertverlust, der entsteht, wenn ein Schaden trotz fachgerechter Reparatur nicht vollständig in den Vorzustand zurückversetzt werden kann – etwa wegen verbleibender Spannungen, Geräusche oder Funktionsbeeinträchtigungen.

Abgrenzung zum merkantilen Minderwert

Während der merkantile Minderwert den reinen Markt- und Imageverlust beschreibt, betrifft der technische Minderwert objektiv messbare Einschränkungen der Substanz, Funktion oder Sicherheit des Fahrzeugs.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.