Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird im Gutachten ausgewiesen und ist insbesondere bei Totalschaden relevant.
Ermittlung
Der Sachverständige holt regelmäßig mindestens drei verbindliche Angebote von seriösen Aufkäufern auf dem regionalen Markt ein und weist diese im Gutachten aus.
Sondernetzwerke und überregionale Restwertbörsen muss der Geschädigte nicht akzeptieren. Maßgeblich ist der zugängliche Markt am Wohnort.
Vorsicht: Restwertangebote der Versicherung
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kann es darauf ankommen, ob nachgereichte Restwertangebote dem Geschädigten vor dem Verkauf vorlagen. Ob und wann ein beschädigtes Fahrzeug vor Abschluss der Regulierung verkauft werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den einschlägigen schadensrechtlichen Anforderungen ab.
