Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Kosten & Honorar

Gutachterhonorar (BVSK / JVEG)

Honorar des Kfz-Sachverständigen – orientiert an der BVSK-Honorarbefragung oder dem JVEG.

Wie wird abgerechnet?

Üblich ist eine Abrechnung nach Schadenhöhe (Grundhonorar) zuzüglich Nebenkosten wie Fahrt, Foto, Schreibarbeiten und Porto. Maßstab ist die jährlich aktualisierte BVSK-Honorarbefragung.

Im gerichtlichen Auftrag gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen.

Erstattung

Die Kosten eines erforderlichen und zweckmäßigen Gutachtens sind bei voller Haftung der Gegenseite grundsätzlich erstattungsfähig; die BVSK-Honorarbefragung kann dabei als ein Anhaltspunkt herangezogen werden. Ob eine Kürzung der Versicherung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab und wird gegebenenfalls rechtlich geklärt.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.