Wie wird abgerechnet?
Üblich ist eine Abrechnung nach Schadenhöhe (Grundhonorar) zuzüglich Nebenkosten wie Fahrt, Foto, Schreibarbeiten und Porto. Maßstab ist die jährlich aktualisierte BVSK-Honorarbefragung.
Im gerichtlichen Auftrag gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen.
Erstattung
Die Kosten eines erforderlichen und zweckmäßigen Gutachtens sind bei voller Haftung der Gegenseite grundsätzlich erstattungsfähig; die BVSK-Honorarbefragung kann dabei als ein Anhaltspunkt herangezogen werden. Ob eine Kürzung der Versicherung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab und wird gegebenenfalls rechtlich geklärt.
