Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Personenschaden 05. Juni 2026 11 Min. Lesezeit

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Tabelle, Beispiele und Rechenweg

HWS-Distorsion, Prellungen, Frakturen: Welche Beträge nach einem Verkehrsunfall realistisch sind und wie das Schmerzensgeld berechnet wird.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Tabelle, Beispiele und Rechenweg

Bei einem Verkehrsunfall geht es selten nur ums Blech. Wer verletzt wird – und sei es «nur» eine Halswirbelsäulendistorsion (HWS) – hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Verletzung – aber auch nach Vergleichsfällen aus der sogenannten Schmerzensgeldtabelle.

Dieser Artikel zeigt Ihnen realistische Größenordnungen, erklärt die Berechnung und nennt die wichtigsten Schritte zur Durchsetzung – speziell für Geschädigte aus Braunschweig und Umgebung.

1.Grundlagen des Schmerzensgeldes

Schmerzensgeld soll zweierlei leisten: einen Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schmerzen – und eine Genugtuung für die Beeinträchtigung. Bei Verkehrsunfällen steht die Ausgleichsfunktion klar im Vordergrund.

Es gibt keine gesetzliche Tabelle. Gerichte orientieren sich an früheren Urteilen – meist gesammelt in den Schmerzensgeldtabellen von Hacks/Wellner/Häcker oder Slizyk. Ihr Anwalt zieht diese heran, um eine realistische Forderung gegenüber der Versicherung zu formulieren.

2.Schmerzensgeld – realistische Beträge

Die folgenden Werte sind grobe Orientierung aus der jüngeren Rechtsprechung. Der konkrete Betrag hängt immer von Ihrem Einzelfall ab.

  • Leichte HWS-Distorsion (max. 1–2 Wochen Beschwerden): 250–750 €
  • Mittlere HWS (2–6 Wochen, Krankschreibung): 800–2.500 €
  • Schwere HWS (über 6 Wochen, dauerhafte Beschwerden): 3.000–8.000 €
  • Bandscheibenvorfall mit OP: 5.000–25.000 €
  • Beinbruch ohne Komplikationen: 3.000–8.000 €
  • Schwere Polytrauma mit Dauerfolgen: ab 30.000 €
  • Bleibende Querschnittslähmung: 250.000 € und mehr

3.Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach HWS

Damit eine HWS-Verletzung anerkannt wird, müssen drei Dinge zusammenpassen:

  • Ärztliche Diagnose unmittelbar oder zeitnah nach dem Unfall.
  • Plausibles Schadensbild – ein Auffahrstoß mit > 10 km/h Geschwindigkeitsänderung ist typisch.
  • Dokumentierte Beschwerden: Krankenkasse, Atteste, Krankschreibungen.

4.Die Rolle des Kfz-Sachverständigen

Was viele nicht wissen: Auch wenn es um Personenschäden geht, spielt der Kfz-Sachverständige eine wichtige Rolle. Aus dem Schadensbild am Fahrzeug lässt sich die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (Delta-v) rekonstruieren.

Liegt diese über 10–15 km/h, ist eine HWS-Verletzung biomechanisch plausibel. Liegt sie darunter, behaupten Versicherungen gerne das Gegenteil – mit fragwürdigen Bagatellgrenz-Argumenten. Hier ist ein klar dokumentiertes Schadensgutachten Gold wert.

5.Wie Sie das Schmerzensgeld geltend machen

Die Schritt-für-Schritt-Reihenfolge nach einem Personenschaden:

  • Sofort nach Unfall: Arzt aufsuchen, Beschwerden dokumentieren.
  • Krankenhausberichte, Atteste, AU-Bescheinigungen sammeln.
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – idealerweise sofort.
  • Sachverständigen-Gutachten beauftragen (auch für Plausibilität).
  • Forderung beziffern, Versicherung anschreiben, ggf. klagen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis Schmerzensgeld gezahlt wird?

Häufig 3–9 Monate. Versicherer warten gerne ab, bis der Heilungsverlauf abgeschlossen ist. Eine Vorschusszahlung ist aber möglich.

Muss ich für Schmerzensgeld Steuern zahlen?

Nein. Schmerzensgeld ist in Deutschland einkommensteuerfrei.

Was, wenn ich gar nicht zum Arzt war?

Ohne ärztliche Dokumentation ist Schmerzensgeld kaum durchsetzbar. Im Zweifel: Auch leichte Beschwerden ärztlich attestieren lassen.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren – auch im Personenschadenfall.

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Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.