Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Gutachten & Verfahren

Kurzgutachten

Kompakte Schadenbewertung für Bagatellschäden – Mittelweg zwischen Kostenvoranschlag und vollwertigem Gutachten.

Wann anwendbar?

Bei Schäden mit einem Reparaturaufwand bis ca. 750 €, bei denen keine relevante Wertminderung und kein längerer Nutzungsausfall zu erwarten sind.

Inhalt

Schadenbeschreibung, kalkulierte Reparaturkosten und kurze Fotodokumentation – reduzierte Form gegenüber dem Haftpflichtgutachten.

Risiko

Werden später zunächst nicht erkennbare Schäden festgestellt, ist eine Nachbegutachtung erforderlich. Im Zweifel lieber direkt ein Haftpflichtgutachten beauftragen.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung im Einzelfall erfolgt durch entsprechend befugte Rechtsdienstleister bzw. Rechtsanwälte.

Unverschuldeter Unfall?

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Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig sein. Die Erstattung hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.